Bei einem Todesfall zu Hause ist der zuständige Totenbeschauarzt zu verständigen. Gerne übernehmen wir die Verständigung. Bei einem Trauerfall im Heim oder Krankenhaus wird der Totenbeschauarzt von der Leitung verständigt. Bei Unfall oder Auffindung des Verstorbenen wird der Totenbeschauarzt von der Polizei verständigt.
Die Originale erhalten Sie mit der Sterbeurkunde retour.
Weiters benötigen wir die Kleidung für den Verstorbenen (ohne Schuhe), wenn er in einem Krankenhaus verstorben ist.
Ebenfalls benötigen wir ein entsprechendes Foto für Trauerdrucke, dieses Foto kann digital oder original sein.